Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die kurzzeitige Vermietung von Ferien- und Apartmentwohnungen
Stand: Mai 2026 Vermieter: Havn Apartments, Fehmarner Straße 22, 04159 Leipzig, Deutschland Im Folgenden: „Vermieter" Gast: Die natürliche oder juristische Person, die das Apartment bucht und/oder nutzt
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die kurzzeitige, gewerbliche Beherbergung in den vom Vermieter angebotenen Apartments sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Gastes werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Gastes die Leistung vorbehaltlos ausführt.
(3) Eine Untervermietung oder Weitervermietung der überlassenen Räume sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
§ 1a Einbeziehung der AGB, Plattformbuchungen, Vertragspartner
(1) Bei Direktbuchungen über die Website des Vermieters werden diese AGB durch ausdrückliche Zustimmung des Gastes vor Abschluss des Buchungsvorgangs (Pflicht-Bestätigung) Vertragsbestandteil.
(2) Bei Buchungen über Online-Buchungsplattformen (insbesondere Booking.com, Airbnb, Expedia und vergleichbare Vermittler) gelten ergänzend die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Plattform für die Vermittlungs- und Zahlungsabwicklung. Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen Vermieter und Gast für die Erbringung der Beherbergungsleistung vor Ort. Die Einbeziehung erfolgt durch: a) Bezugnahme in der Listing-Beschreibung der Plattform, b) Zusendung der AGB mit der Buchungsbestätigung an die vom Gast hinterlegte Kontaktadresse, c) Bestätigung der AGB im digitalen Check-in-Prozess vor Erhalt der Zugangsdaten.
(3) Bestätigung beim Check-in. Mit der Bestätigung im digitalen Check-in-Tool (insbesondere durch Eingabe der Buchungsreferenz, Hochladen von Daten und Aktivierung der Zustimmungs-Checkbox) erkennt der Gast diese AGB ausdrücklich an. Ohne erfolgreichen Check-in werden die Zugangsdaten zum Apartment nicht ausgehändigt.
(4) Gewerbliche Gäste. Ist der Gast Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten diese AGB auch dann, wenn sie dem Gast vor Vertragsabschluss in zumutbarer Weise zugänglich gemacht wurden und der Gast keinen Widerspruch erhoben hat. § 305 Abs. 2 BGB findet auf gewerbliche Gäste keine Anwendung (§ 310 Abs. 1 BGB).
(5) Vertragspartner. Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Bestellt der Gast für einen Dritten oder erfolgt die Zahlung durch einen Dritten (z. B. Arbeitgeber), haftet der Gast gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch mit dem Dritten für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
(6) Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht im Sinne des Fernabsatzrechts besteht für Beherbergungsverträge gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, sofern der Vertrag für die Erbringung der Dienstleistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt mit Annahme der Buchungsanfrage des Gastes durch den Vermieter zustande. Die Annahme erfolgt durch Buchungsbestätigung in Textform (E-Mail genügt) oder durch Bereitstellung des Apartments.
(2) Der Vermieter ist berechtigt, einen Vertragsabschluss insbesondere dann abzulehnen, wenn der Verdacht auf Identitätsmissbrauch, betrügerische Buchungsabsicht, frühere Verstöße gegen Hausregeln oder Zahlungsausfälle in der Vergangenheit besteht.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Vorautorisierung
(1) Der Vermieter ist verpflichtet, das gebuchte Apartment in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung zu stellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Gesamtpreis spätestens bei Anreise fällig. Der Vermieter ist berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 100 % des Buchungspreises zu verlangen.
(3) Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und etwaiger Kurtaxen, ausschließlich der Beherbergungssteuer (Übernachtungs-/Bettensteuer), soweit diese in der jeweiligen Stadt erhoben wird. Die Beherbergungssteuer wird gesondert ausgewiesen.
(4) Kaution / Vorautorisierung. Der Vermieter behält sich vor, die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von [z. B. 250 €] vor oder bei Anreise zu verlangen. Alternativ ist der Vermieter berechtigt, einen entsprechenden Betrag auf der vom Gast hinterlegten Kreditkarte als Vorautorisierung (Pre-Authorization) für mögliche Schäden, Pauschalen und Folgekosten zu blockieren. Die Kaution bzw. Freigabe erfolgt bei mängelfreier Rückgabe innerhalb von 14 Tagen nach Abreise.
(5) Zahlungen sind ausschließlich in Euro zu leisten. Der Gast trägt sämtliche Kosten von Auslandsüberweisungen, Rückbuchungen und Chargebacks.
(6) Der Vermieter akzeptiert die im Buchungsprozess angegebenen Zahlungsmittel. Bei Barzahlungen über 10.000 € gelten die Identifizierungspflichten nach Geldwäschegesetz (GwG).
§ 3a Verzug, Inkasso, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
(1) Gerät der Gast mit einer Zahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Mahnpauschale in Höhe von 5,00 € je Mahnung zu verlangen.
(2) Der Gast trägt die im Rahmen einer rechtmäßigen Forderungseinziehung anfallenden Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe.
(3) Der Gast ist zur Aufrechnung gegenüber Forderungen des Vermieters nur dann berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Gast nur zu, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Diese Beschränkungen gelten gegenüber Verbrauchern nur in dem nach § 309 Nr. 2, 3 BGB zulässigen Umfang.
§ 4 Stornierung, Nichtanreise (No-Show)
(1) Eine kostenlose Stornierung ist bei Direktbuchungen nicht vorgesehen. Bei Buchungen über Plattformen gelten ergänzend deren Stornobedingungen.
(2) Storniert der Gast den Beherbergungsvertrag, so schuldet er folgende pauschalierten Stornogebühren:
- bis 30 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises
- ab 29 Tage bis 7 Tage vor Anreise: 80 % des Gesamtpreises
- ab 6 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise (No-Show): 100 % des Gesamtpreises
(3) Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(4) Der Vermieter wird sich um eine anderweitige Vermietung des Apartments im Stornozeitraum bemühen. Tatsächlich erzielte Erlöse aus anderweitiger Vermietung werden auf die Stornogebühr angerechnet.
(5) Eine Umbuchung auf einen anderen Reisezeitraum gilt als Stornierung mit anschließender Neubuchung und ist nur bei Verfügbarkeit und nach Zustimmung des Vermieters möglich.
(6) Krankheit, berufliche Verhinderung, Reisewarnungen, Visumprobleme oder ähnliche persönliche Umstände begründen kein Sonderkündigungsrecht. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
§ 5 An- und Abreise (Check-in / Check-out), Identitätsprüfung
(1) Das Apartment steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Der Gast ist verpflichtet, das Apartment am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen und in dem in § 12 beschriebenen Zustand zu verlassen. Eine frühere Anreise oder spätere Abreise ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich.
(2) Der Check-in erfolgt über das vom Vermieter bereitgestellte digitale Check-in-Tool. Der Gast ist verpflichtet, alle erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen, insbesondere:
- Vor- und Nachname aller übernachtenden Personen
- Wohnanschrift
- Geburtsdatum
- Personalausweis-/Passnummer (entsprechend § 30 BMG)
- Staatsangehörigkeit
- Anzahl mitreisender Personen
- Reisezweck (privat/beruflich)
- Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
(3) Mindestalter. Buchung und Check-in setzen ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Der buchende Hauptgast muss zum Zeitpunkt der Anreise volljährig sein.
(4) Identitätsprüfung. Der Vermieter und seine Beauftragten sind berechtigt, sich beim Check-in oder während des Aufenthalts ein amtliches Lichtbildausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zur Sichtprüfung vorlegen zu lassen. Eine Speicherung oder Kopie erfolgt nur, soweit gesetzlich zulässig oder mit ausdrücklicher Einwilligung des Gastes.
(5) Der Gast bestätigt mit dem Check-in den Empfang des Apartments in vertragsgemäßem Zustand. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Anreise, dem Vermieter in Textform anzuzeigen. Nicht rechtzeitig angezeigte Mängel können nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Gast weist nach, dass die Mangelanzeige ihm nicht möglich oder zumutbar war.
§ 6 Verlängerung des Aufenthalts (Late Check-out)
(1) Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich. Verlängerungswünsche sind mindestens 12 Stunden vor dem geplanten Abreisezeitpunkt in Textform anzumelden. Eine spätere Anmeldung verpflichtet den Vermieter nicht zur Verlängerung.
(2) Verlässt der Gast das Apartment nicht spätestens zur in § 5 Abs. 1 genannten Check-out-Zeit, ohne dass eine Verlängerung schriftlich bestätigt wurde, schuldet er einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 500,00 € pro angefangenem Tag der Verspätung. Hiermit abgegolten sind insbesondere Mehraufwand der Reinigung, Verzug nachfolgender Buchungen, Folgeschäden gegenüber Folgegästen sowie organisatorischer Mehraufwand.
(3) Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(4) Der Vermieter ist nach Ablauf der Check-out-Zeit berechtigt, das Apartment im Beisein eines Zeugen zu betreten, persönliche Gegenstände des Gastes sicher zu verwahren und das Apartment für den Folgegast vorzubereiten. Lagerkosten von 10,00 € pro Tag und Stück können erhoben werden.
§ 7 Personenzahl, Meldepflicht, Beherbergungssteuer
(1) Die maximale Personenzahl je Apartment ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und darf nicht überschritten werden — auch nicht für einzelne Übernachtungen oder kurze Besuche mit Übernachtung.
(2) Der Gast ist verpflichtet, die tatsächliche Anzahl aller im Apartment übernachtenden Personen sowie deren Reisezweck (privat/beruflich) im Check-in-Tool wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Die richtige Erhebung und Abführung der Beherbergungssteuer durch den Vermieter beruht auf diesen Angaben.
(3) Bei unrichtigen, unvollständigen oder nicht erfolgten Angaben haftet der Gast für sämtliche dem Vermieter hieraus entstehenden Schäden, einschließlich Steuernachforderungen, Säumniszuschlägen, Bußgeldern und Verfahrenskosten.
(4) Übernachtet eine über die gemeldete Personenzahl hinausgehende Person im Apartment, schuldet der Gast einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 100,00 € pro nicht gemeldeter Person und Übernachtung. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Der Gast ist verpflichtet, den nach §§ 29 ff. Bundesmeldegesetz (BMG) erforderlichen Meldeschein vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Die Übermittlung kann elektronisch über das Check-in-Tool erfolgen. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, den Meldeschein ein Jahr nach Anreise aufzubewahren.
§ 8 Hausordnung — Allgemeines
(1) Der Gast verpflichtet sich, das Apartment, das Inventar sowie das Gebäude pfleglich und schonend zu behandeln und alle Anweisungen des Vermieters und seiner Beauftragten zu befolgen.
(2) In der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr ist die gesetzliche Nachtruhe einzuhalten. Lautes Verhalten, laute Musik, Fernseher und sonstige Geräuschquellen sind in dieser Zeit zu unterlassen.
(3) Untersagt sind insbesondere:
- die Aufnahme weiterer, nicht angemeldeter Übernachtungsgäste
- die gewerbliche Nutzung des Apartments
- die Veranstaltung von Feiern, Partys oder ähnlichen Zusammenkünften
- die Nutzung des Apartments für rechtswidrige Zwecke
- die Lagerung leicht entzündlicher, explosiver, ätzender oder gesundheitsgefährdender Stoffe
§ 9 Rauchverbot
(1) In allen Apartments, im gesamten Gebäude sowie auf Balkonen und Terrassen besteht absolutes Rauchverbot. Dies gilt für jede Form des Rauchens, einschließlich E-Zigaretten, Verdampfern, Wasserpfeifen (Shisha) und ähnlichen Produkten.
(2) Bei Verstoß schuldet der Gast einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 500,00 €. Hiermit abgegolten sind insbesondere Geruchsneutralisierung (z. B. Ozonbehandlung), Reinigung und Austausch von Textilien (Vorhänge, Bettwäsche, Polster), erhöhter Reinigungsaufwand sowie Mietausfall durch verzögerte Wiedervermietbarkeit.
(3) Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 10 Lärm, Partyverbot
(1) Das Veranstalten von Partys, Feiern oder ähnlichen Zusammenkünften — unabhängig von Tageszeit und Personenzahl — ist im Apartment und in den Gemeinschaftsbereichen untersagt.
(2) Bei Verstoß schuldet der Gast einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 500,00 €. Hiermit abgegolten sind insbesondere erhöhter Reinigungsaufwand, Schadensregulierung gegenüber Nachbarn, polizeiliche und ordnungsbehördliche Aufwendungen sowie Mietausfall.
(3) Bei groben oder wiederholten Verstößen ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Beherbergungsvertrags und zur sofortigen Räumung des Apartments durch den Gast berechtigt. Die Vergütung für die gesamte Buchungsdauer bleibt geschuldet.
(4) Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11 Haustiere
(1) Das Mitbringen von Haustieren bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters und ist im Buchungsprozess anzumelden. Der Vermieter kann die Erlaubnis von der Zahlung eines Aufpreises und/oder einer zusätzlichen Kaution abhängig machen.
(2) Wird ein Haustier ohne vorherige Anmeldung und Genehmigung in das Apartment mitgebracht, schuldet der Gast einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 250,00 €. Hiermit abgegolten ist insbesondere der erhöhte Reinigungsaufwand zur Beseitigung von Tierhaaren, Allergenen und Gerüchen.
(3) Schäden, die durch das Tier verursacht werden, hat der Gast in voller Höhe zu ersetzen. Die Pauschale nach Abs. 2 wird auf einen darüber hinausgehenden Schaden angerechnet.
(4) Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 11a Drogen- und Waffenverbot
(1) Der Konsum, Besitz, Handel oder die Herstellung illegaler Betäubungsmittel im Apartment und auf dem Grundstück ist strikt untersagt.
(2) Das Mitbringen oder Aufbewahren von Schuss-, Hieb-, Stich- oder anderen gefährlichen Waffen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt.
(3) Bei Verstoß ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist und zur sofortigen Räumung berechtigt. Der Vermieter ist im Fall des Verdachts auf strafbare Handlungen zur Information der zuständigen Behörden befugt und verpflichtet.
(4) Bei Verdacht auf Drogenkonsum, der zu Geruchs- oder sonstigen Beeinträchtigungen geführt hat, gilt § 9 (Rauchverbot) entsprechend mit einem pauschalierten Schadensersatz von 500,00 €.
§ 12 Reinigung, Übergabezustand bei Abreise
(1) Im Buchungspreis ist eine Endreinigung in üblichem Umfang enthalten. Der Gast ist gleichwohl verpflichtet, das Apartment besenrein zu hinterlassen. Dies bedeutet insbesondere:
- Geschirr gespült und eingeräumt
- Müll entsorgt (in den vorgesehenen Behältern bzw. an den vorgesehenen Stellen)
- offene Lebensmittel entfernt
- grobe Verschmutzungen beseitigt
- Möbel an ihrem ursprünglichen Platz
(2) Wird das Apartment nicht in besenreinem Zustand übergeben, schuldet der Gast einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 100,00 € für den außerordentlichen Reinigungsaufwand.
(3) Übersteigt der tatsächliche Reinigungsaufwand die Pauschale, ist der Vermieter berechtigt, den höheren Aufwand auf Nachweis (Stundensätze marktüblicher Reinigungsdienstleister, Materialkosten) zusätzlich in Rechnung zu stellen. Die Pauschale wird in diesem Fall angerechnet.
(4) Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 13 Schäden, Haftung des Gastes
(1) Der Gast haftet für alle Schäden am Apartment, am Inventar, am Gebäude sowie an den Außenanlagen, die er, seine Begleitpersonen, seine Besucher oder von ihm mitgebrachte Tiere schuldhaft verursachen — einschließlich Bagatellschäden.
(2) Der Gast ist verpflichtet, Schäden unverzüglich, spätestens jedoch vor Abreise, dem Vermieter in Textform anzuzeigen.
(3) Der Vermieter ist berechtigt, den Schadensersatz zu Marktpreisen (Wiederbeschaffungs-/Reparaturkosten zuzüglich entgangenem Mietausfall während der Reparatur-/Beschaffungsdauer) geltend zu machen.
(4) Der Gast haftet gesamtschuldnerisch mit allen mitreisenden und im Apartment übernachtenden Personen sowie etwaigen Besuchern.
(5) Dem Gast wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung mit Mietsachschadendeckung abzuschließen.
§ 13a Vermieterpfandrecht
(1) Dem Vermieter steht für seine Forderungen aus dem Beherbergungsvertrag (insbesondere offene Beherbergungsentgelte, Schadensersatzansprüche, Pauschalen) das gesetzliche Pfandrecht an den vom Gast eingebrachten Sachen gemäß § 704 BGB zu.
(2) Der Vermieter ist berechtigt, eingebrachte Sachen des Gastes bei begründeten offenen Forderungen zurückzubehalten, bis die Forderung beglichen ist.
(3) Persönliche Dokumente (Ausweise, Pässe), Medikamente, Mobiltelefone und vergleichbare Gegenstände des persönlichen Bedarfs sind vom Pfandrecht ausgenommen.
§ 14 WLAN-Nutzung
(1) Der Vermieter stellt dem Gast für die Dauer des Aufenthalts einen WLAN-Zugang im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten unentgeltlich zur Verfügung. Ein Anspruch auf permanente Verfügbarkeit, bestimmte Übertragungsraten oder ununterbrochene Nutzbarkeit besteht nicht.
(2) Der Gast verpflichtet sich, das WLAN ausschließlich zu rechtmäßigen Zwecken zu nutzen. Untersagt sind insbesondere:
- der Abruf, das Speichern, die Übermittlung oder Verbreitung rechts- oder sittenwidriger Inhalte
- der unerlaubte Download, das Filesharing oder Streaming urheberrechtlich geschützter Inhalte über Tauschbörsen oder vergleichbare Dienste
- der Versand von Massen-E-Mails (Spam) sowie Phishing- oder Schadsoftware-Verbreitung
- jede Art von Hacking, unerlaubtem Zugriff auf fremde Systeme und Netze
- der Aufruf oder die Verbreitung von Inhalten, die gegen Strafrecht (insb. §§ 86, 86a, 130, 131, 184 ff. StGB) verstoßen
(3) Der Gast stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Abmahn-, Anwalts- und Gerichtskosten) frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung des WLAN-Zugangs durch den Gast, seine Begleitpersonen oder Besucher resultieren.
(4) Der Vermieter ist berechtigt, den Datenverkehr zu protokollieren, soweit dies zur Sicherstellung des Betriebs, zur Abwehr von Missbrauch oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Auf konkreten Verdacht hin und auf behördliche Anordnung kann der Vermieter den Zugang sperren.
§ 15 Zutrittsrecht des Vermieters
(1) Der Vermieter sowie seine Beauftragten (insbesondere Reinigungskräfte, Hausmeister, Handwerker) sind berechtigt, das Apartment zu folgenden Zwecken zu betreten: a) zur Durchführung der Reinigung sowie zum Wäschewechsel zu vereinbarten oder im Buchungsprozess angekündigten Zeiten b) zur Beseitigung von Mängeln und zur Durchführung notwendiger Reparaturen, soweit diese nicht aufschiebbar sind c) bei begründetem Verdacht auf Verstöße gegen diese AGB (insbesondere §§ 8, 9, 10, 11, 11a) d) bei Gefahr in Verzug (z. B. Wasserschäden, Brand, Stromausfall, Geruchsbelästigung) e) zur Verhinderung drohender Schäden für Personen oder Sachen f) zur Wahrnehmung gesetzlicher Pflichten (z. B. Trinkwasserprüfungen, Brandschutzkontrollen)
(2) Außer in den Fällen des Abs. 1 lit. d) und e) wird der Vermieter den Gast vorab in zumutbarer Weise (z. B. per Nachricht, Telefon, Aushang) informieren.
(3) Der Gast hat das Betreten in den genannten Fällen zu dulden. Eine Verweigerung berechtigt den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Beherbergungsvertrags.
§ 16 Schlüssel, Zugangscodes
(1) Übergebene Schlüssel, Zugangskarten oder digitale Zugangscodes sind sorgfältig zu verwahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(2) Der Verlust oder die Weitergabe ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
(3) Bei Verlust eines Schlüssels oder Zugangsmittels schuldet der Gast die Kosten des Austauschs der Schließanlage bzw. der Neuvergabe der Zugangsdaten. Der Vermieter weist den Aufwand auf Verlangen nach.
§ 17 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet für Schäden des Gastes nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 701 ff. BGB (Haftung des Gastwirts).
(2) Im Übrigen haftet der Vermieter nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Wertgegenstände sollten im bereitgestellten Safe (sofern vorhanden) verwahrt werden. Eine Haftung für eingebrachte Sachen besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB).
§ 17a Ausschluss der Mietminderung bei Beeinträchtigungen
(1) Der Gast ist nicht zur Mietminderung berechtigt bei vorübergehenden, vom Vermieter nicht zu vertretenden Beeinträchtigungen, insbesondere:
- Bauarbeiten, Sanierungen oder Lärm in benachbarten Gebäuden oder im öffentlichen Raum
- kurzfristigen Ausfällen oder Geschwindigkeitseinschränkungen des WLAN
- kurzfristigen Strom-, Wasser- oder Heizungsausfällen, die durch Versorgungsunternehmen oder höhere Gewalt verursacht werden
- üblichen Wettererscheinungen (Geräusche, Witterungseinflüsse)
(2) Bei länger andauernden, erheblichen Beeinträchtigungen, die der Vermieter nicht in zumutbarer Frist beheben kann, bleibt das gesetzliche Recht des Gastes auf Mietminderung unberührt.
§ 17b Parkplatz, Lieferungen, eingebrachte Sachen
(1) Soweit ein Parkplatz angeboten wird, handelt es sich um eine bloße Stellfläche ohne Bewachung oder Verwahrung. Eine Haftung des Vermieters für am Fahrzeug oder im Fahrzeug entstandene Schäden, Diebstahl oder Vandalismus ist ausgeschlossen, soweit der Vermieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
(2) Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Pakete, Lieferungen oder sonstige Sendungen für den Gast entgegenzunehmen oder zu verwahren. Erfolgt dies aus Kulanz, ist eine Haftung des Vermieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 18 Höhere Gewalt
(1) Wird die Erfüllung des Vertrags durch unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturereignisse, Pandemien und behördliche Anordnungen, kriegerische Ereignisse, Streiks, Sperrungen, Versorgungsausfälle) unmöglich oder erheblich erschwert, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall, abzüglich tatsächlich erbrachter Leistungen, erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
§ 19 Datenschutz, Videoüberwachung
(1) Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes ausschließlich zur Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (insbesondere BMG, AO, GwG, Steuerrecht).
(2) Im Außenbereich des Gebäudes (Eingangsbereich, Flure, Parkplatz) findet ggf. eine Videoüberwachung zum Schutz der Gäste und des Eigentums statt. Auf die Überwachung wird durch deutlich sichtbare Hinweisschilder aufmerksam gemacht. Eine Überwachung in den Apartments selbst findet nicht statt.
(3) Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermieters, abrufbar unter der Datenschutzerklärung dieser Website.
§ 20 Sonstige Pflichten und Verbote
(1) Der Gast verpflichtet sich, im Apartment keine offenen Flammen (Kerzen, Räucherstäbchen, Grills) zu nutzen, soweit nicht ausdrücklich erlaubt.
(2) Brand- und Rauchmelder dürfen weder verändert, abgeklebt noch entfernt werden. Bei Verstoß schuldet der Gast die Kosten der Wiederinstandsetzung sowie etwaige aus Versicherungs- oder Behördenauflagen entstehende Mehrkosten.
(3) Möbel und Inventar dürfen nicht aus dem Apartment entfernt oder umgestellt werden, soweit dies zu Schäden führen kann (z. B. Verkratzen von Böden).
(4) Die Aufnahme professioneller Foto- und Filmaufnahmen sowie deren kommerzielle Verwertung im oder am Apartment bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
(5) Das Apartment ist auf die in der Buchungsbestätigung genannte Personenzahl ausgelegt. Eine Belegung mit zusätzlichen Schlafgästen — auch auf Sofas, Luftmatratzen oder ähnlichem — ist nicht gestattet.
§ 20a Lüften, Heizen, Schimmelvermeidung
(1) Der Gast ist verpflichtet, das Apartment während der Aufenthaltsdauer regelmäßig und in angemessenem Umfang zu lüften (mindestens 2× täglich Stoßlüften für jeweils 5–10 Minuten) sowie auf eine angemessene Beheizung zu achten.
(2) Wäsche darf nicht ohne ausreichende Belüftung im Apartment getrocknet werden.
(3) Heizung und (sofern vorhanden) Klimaanlage sind sachgemäß zu bedienen. Extreme Einstellungen (z. B. dauerhaftes Auf- und Abdrehen, Heizen bei dauerhaft geöffneten Fenstern) sind zu unterlassen.
(4) Schäden, die auf eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten zurückzuführen sind (insbesondere Schimmelbildung), trägt der Gast.
§ 21 Außerordentliches Kündigungsrecht, Selbsthilferecht
(1) Der Vermieter ist zur außerordentlichen Kündigung des Beherbergungsvertrags ohne Einhaltung einer Frist berechtigt, wenn
a) der Gast trotz Abmahnung schwerwiegend gegen diese AGB oder die Hausordnung verstößt, b) der Gast bei Vertragsschluss falsche Angaben über seine Person oder die Anzahl mitreisender Personen gemacht hat, c) der Gast das Apartment für rechtswidrige Zwecke nutzt, d) der Gast das Apartment Dritten überlässt oder gewerblich vermietet, e) der Gast in Zahlungsverzug gerät und auch nach Mahnung mit Fristsetzung nicht zahlt, f) der Gast Drogen konsumiert, Waffen mitführt oder eine erhebliche Gefahr für sich, andere Gäste oder das Eigentum darstellt, g) der Gast bei Anreise erkennbar erheblich alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss steht oder sich aggressiv verhält.
(2) Im Fall der Kündigung nach Abs. 1 hat der Gast das Apartment unverzüglich zu räumen. Der vereinbarte Beherbergungspreis bleibt für die gesamte Buchungsdauer geschuldet. Anderweitig erzielte Erlöse aus Neuvermietung werden angerechnet.
(3) Verlässt der Gast das Apartment trotz wirksamer Kündigung nicht, ist der Vermieter zur Räumung im gesetzlich zulässigen Rahmen sowie zur Hinzuziehung der Polizei berechtigt. Persönliche Sachen des Gastes werden für 30 Tage verwahrt; danach ist der Vermieter zur Verwertung oder Entsorgung berechtigt.
§ 21a Hausrecht, Einlassverweigerung
(1) Der Vermieter und seine Beauftragten üben das Hausrecht im Apartment und im Gebäude aus.
(2) Personen, die erheblich alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss stehen, sich aggressiv oder bedrohlich verhalten oder gegen ein zuvor ausgesprochenes Hausverbot verstoßen, kann der Einlass verweigert werden. Eine Rückzahlung des Beherbergungspreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
§ 22 Online-Bewertungen, Vertraulichkeit
(1) Der Gast ist berechtigt, wahrheitsgemäße Bewertungen über seinen Aufenthalt zu veröffentlichen. Verboten sind Bewertungen, die wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen oder rechtsverletzende Inhalte enthalten.
(2) Der Vermieter behält sich vor, gegen rechtswidrige Bewertungen zivil- und strafrechtlich vorzugehen, einschließlich der Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand. Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Vermieters. Gleiches gilt, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Verbraucherstreitbeilegung. Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung ist erreichbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
(4) Textform. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(5) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Stand der AGB: Mai 2026 Aktuelle Fassung abrufbar unter: https://www.stayhavn.de/agb