§ 4 Nr. 12 UStG
Umsatzsteuerbefreiung für langfristige Wohnraumvermietung.
Erklärung
Vermietung von Wohn- und Schlafräumen an Endverbraucher ist USt-frei wenn 6 Monate plus. Kurzfristige Vermietung (Hotel, Aparthotel, Monteurzimmer mit Aufenthalt unter 6 Monaten) fällt unter ermäßigte 7 Prozent USt nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG.

Über die Autor:in
Christoph Gärtner
Co-Gründer Havn Apartments · Operations & Standortakquise · seit 2021
Christoph ist Co-Gründer von Havn Apartments und verantwortet seit 2021 Operations, Standortakquise und Technologie für alle sechs Havn-Standorte in Mitteldeutschland. Er kennt die Industrie- und Chemiestandorte rund um Leuna, Bitterfeld, das Mitteldeutsche Chemiedreieck, Intel Magdeburg und das Chemnitzer Automotive-Cluster aus erster Hand und schreibt über Langzeitaufenthalte, Werkverträge, Sammelrechnungen und Geschäftsreise-Logistik.
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