Zweckentfremdungsverbot

Antonia SchüttAntonia SchüttAktualisiert 2 Min Lesezeit

Kommunale Verbote, Wohnraum dauerhaft zu Tourismus-Zwecken zu nutzen.

Erklärung

In Berlin, München, Hamburg, Köln streng. Mietwohnungen dürfen nicht ohne Genehmigung als Ferienwohnung vermietet werden. Aparthotels und Boardinghäuser typischerweise außerhalb des Verbots, weil von Anfang als Beherbergungsbetrieb genehmigt. Wichtig: Baurechtliche Nutzung vor Vermietung prüfen.

Antonia Schütt

Über die Autor:in

Co-Gründerin Havn Apartments · seit 2021 · 6 Städte in Mitteldeutschland

Antonia ist Co-Gründerin von Havn Apartments und verantwortet seit 2021 Aufbau und Betrieb der sechs Havn-Standorte in Halle (Saale), Magdeburg, Merseburg, Chemnitz, Halberstadt und Bitterfeld-Wolfen. Zuvor arbeitete sie als Hospitality-Strategin in München und Berlin. Sie schreibt aus erster Hand über Serviced Apartments, Monteurunterkünfte, Geschäftsreisen und Reisen in Mitteldeutschland — auf Basis von 5+ Jahren operativer Erfahrung mit internationalen Geschäftsreisenden, Werkvertragsfirmen und Klinikpersonal.

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